Ziel der im Jahre 1994 durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedeten Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist die Harmonisierung der unterschiedlichen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten im Bereich der Verpackungen und Verpackungsabfallbewirtschaftung und die Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus.
Die Richtlinie verfolgt entsprechend der auch im europäischen Abfallrecht herrschenden Abfallwirtschaftshierarchie vor allem die Abfallvermeidung, hiernach die Wiederverwendung bzw. Verwertung und an dritter Stelle die umweltverträgliche Beseitigung. Gleichgestellt mit der Verwertung ist auf Grund der im Jahr 2004 verabschiedeten Änderung der Verpackungsrichtlinie durch die Richtlinie 2004/12/EG vom 11. Febr. 2004 (Abl. L 47/27 vom 18.2.2004) die Verbrennung von Verpackungsabfällen in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung.
Die Verpackungsrichtlinie räumt den Mitgliedsstaaten ausdrücklich die Möglichkeit ein, Systeme zur Wiederverwendung der Verpackungen, die umweltverträglich wiederverwendet werden können, zu fördern. Zur stofflichen und energetischen Verwertung enthält die Verpackungsrichtlinie detaillierte Zielvorgaben, die durch die Änderungsrichtlinie 2004/12/EG vom 11. Febr. 2004 bis zum Jahr 2008 angehoben wurden. Danach waren bis zum 30. Juni 2001 zwischen mindestens 50 bis höchstens 65 Gewichtsprozent der Verpackungsabfälle zu verwerten. Nunmehr sind bis spätestens zum 31.12.2008 mindestens 65 Gewichtsprozent zu verwerten oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung zu verbrennen.
Komplette Verpackungsverodnung als PDF File
Zukünftig müssen größere Erstinverkehrbringer eine sog. Vollständigkeitserklärung bei der IHK hinterlegen. Für Kleinkunden ist diese Hinterlegung nicht verpflichtend vorgesehen. Sie müssen aber für den Fall der behördlichen Aufforderung eine Vollständigkeitserklärung abgeben und vorlegen.
Wir nehmen auch an diesem sinnvollen Kreislauf zur Wiederverwertung von Verpackungen Teil und zahlen Geld dafür. Wiir bitten Sie daher verantwortungsvoll mit den Verpackungen und damit mit unserer Umwelt umzugehen und die Verpackungen an geeigneten Stellen abzugeben, damit sie fachgerecht entsorgt oder wieder in den Kreislauf gebracht werden.
MfG
Icy-Medien GmbH








